In Kürze beginnt auf dem Friedhof wieder die Mähsaison. Deswegen bitte ich Euch, den Grabschmuck von den Urnenwiesengräbern zu entfernen, damit der Rasenmäher ungehindert fahren kann.
Zur Erinnerung hier nochmal der Auszug aus unserer Friedhofssatzung:
„Bei Wiesengrabstätten hat der Verfügungsberechtigte den anlässlich der Bestattung anfallenden Grabschmuck innerhalb von 2 Monaten zu entfernen. Weiterer Grabschmuck ist zu besonderen Anlässen, wie Feiertagen, Geburts- oder Todesstag des Verstorbenen, gestattet und innerhalb von zwei Wochen nach dem Ereignis wieder zu entfernen. Schalen, Gestecke oder sonstige, die Pflege des Wiesengrabfeldes behindernde Grabausstattungen und -beigaben sind nicht gestattet.“
Bitte beachtet, dass der Grabschmuck vor dem ersten Mähen leider durch die Gemeinde entsorgt werden muss, sofern er nicht abgeräumt wurde.
Vielen Dank für Eure Mitarbeit!