Wie jedes Jahr besteht die Möglichkeit aus unserem Gemeindewald Brennholz zu erwerben.
Die Bestellung muss nach Vorgaben der Zertifizierung und von Landesforsten schriftlich erfolgen! Kunden müssen bei der Bestellung nachweisen und bestätigen, dass die Sachkenntnis im Umgang mit der Motorsäge vorliegt. Sollte ein Verwandter oder Bekannter das Holz einschneiden ist entsprechend dessen Schein vor zu legen. Bestellungen ohne Vorlage eines MS Scheines können nicht angenommen werden.
Den Vordruck zur schriftlichen Bestellung kann unter der Seite der Verbandsgemeinde www.bad-marienberg.de/formulare (Suchwort Brennholz eingeben) heruntergeladen werden. Den ausgefüllten Vordruck mit dem Motorsägenschein bitte im Briefkasten des Gemeindebüros einwerfen.
Es stehen folgende Varianten zur Auswahl:
1) Selbstwerberholz: Das Holz wird entastet und in Längen zwischen 3 bis 7 Metern neben den PKW fähigen Weg gerückt. Die Losgröße beträgt etwa 3,5 Festmeter. Der Preis beim Hartholz beträgt voraussichtlich* 60,- Euro je Festmeter. Schriftliche Vorbestellung bis zum 19.12.2025.
2) Im nächsten Jahr stehen erhebliche Flächen zur Pflege an. Daher besteht die Möglichkeit Flächenlose zu bekommen. Es wird aber darauf aufmerksam gemacht, dass das Holz rausgetragen werden muss, da z.T. Gassen fehlen bzw. nicht befahrbar sind! Wegen des hohen Aufwandes können hier pauschale Preise für liegendes Holz vereinbart werden. Grundsätzlich sollte aber mit einem Preis von 25,-€ je rm gerechnet werden.
3) Meterholz: Das Holz wird von unseren Forstwirten auf Länge von einem Meter eingeschnitten und gerissen. Es sitzt neben einem PKW befahrbaren Weg. Der Preis beträgt dieses Jahr voraussichtlich* 80,- Euro je Raummeter. Schriftliche Vorbestellung bis zum 29.12.2025.
Bitte beachten: Aufgrund der fehlenden Frosttage, an denen die Holzbringung schadfrei möglich ist, kann die Zuteilung ggfls. erst spät im Jahr erfolgen.
Die verfügbare Menge kann durch die nachhaltige Bewirtschaftung begrenzt sein. Wie immer erfolgt die Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen. Der Termin der Zuteilung wird im Blättchen veröffentlicht.
*Zustimmung des Gemeinderates ist noch erforderlich